| - Mitarbeitereinsätze gemäß den Richtlinien des reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - AÜG
- Umfassende sicherheitstechnische Beratung in Zusammenarbeit mit unserem Sicherheitsingenieur und unseren Kunden
- Mitglied des Arbeitsgeberverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen - iGZ
- Seit 2004 Anwendung der Branchentarifverträge, welche die iGZ mit den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossen hat.
- Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitsnehmerüberlassung, ausgestellt durch das Landesarbeitsamt Düsseldorf
- Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung
- 1999 Einführung des Qualitätsmanagements, 2011 neue Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 SCP (VCU)
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